AGB
Stand 2024
I. Allgemeines
1. Nachstehende Bedingungen gelten für alle dem Fotografen Lucas Aurich erteilten Aufträge
und sämtliche mit diesem vereinbarten Verträgen. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden.
Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung durch den
Auftraggeber bzw. bei Vertragsabschluss mit dem Auftraggeber und wenn ihnen nicht
umgehend widersprochen wird.
2. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, egal
in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
(Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder
in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonsti-
gen Datenträgern, Videos etc.)
3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen
Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/
oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografen ausgeübten künstlerischen Gestal-
tungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen
Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des
Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind
gesondert zu vergüten.
4. Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z. B. bei Hochzeiten
oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. Der Fotograf ist aber stets bemüht
dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist.
5. Während eines Portraitshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder der
Gäste des Auftraggebers nicht gestattet.
6. Bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen sind bis zu 30 Minuten der Arbeits-
zeit des Fotografen für Aufbau und Vorbereitung enthalten. Pausen werden nach
Absprache mit dem Auftraggeber vor Ort vereinbart, verlängern jedoch nicht den
vereinbarten und gebuchten Zeitrahmen. Besonders bei Halb- oder Ganztagesbuchun-
gen sind dem Fotografen und seinem Erfüllungsgehilfen angemessene Pausen inkl.
Verpflegung zu gewähren.
7. Der Fotograf wählt die Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt
werden.
8. Der Fotograf verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Pro-
duktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelun-
gen schriftlich vereinbart wurden. Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen verbleiben
beim Fotografen und eine Herausgabe an den Auftraggeber
erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
II. Urheberrecht, Nutzungsrechte, Eigenwerbung
1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Fotos nach Massgabe des Urheber-
rechtsgesetzes zu.
2. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatge-
brauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private
Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und/oder
öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht gestattet. Eigentumsrechte werden
nicht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des
Honorars an den Fotografen über.
3. Der Fotograf darf die Fotos im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur
Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazi-
ne für Fotografie oder Hochzeiten etc.), wenn der/die Auftraggeber hierzu ein mündli-
ches oder schriftliches Einverständnis erklären.
III. Honorare
​
1. Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar.
2. Bei Aufträgen wird eine Anzahlung in Höhe von 75% des vereinbarten Gesamtbetrages berechnet. Der Fotograf bestätigt den Auftrag und den Betrag per E-Mail, per Whatsapp Messenger oder per Brief und damit
wird eine Anzahlung innerhalb von 7 Tagen in bar oder per Überweisung fällig.
Der Auftraggeber erklärt mit seiner Anzahlung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung
des Fotografen und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe.
Das vereinbarte Honorar des Fotografen ist zum Aufnahmetermin,
jedoch spätestens 1 Woche danach in bar oder per Überweisung auf das Konto des
Fotografen fällig, auch wenn die endgültige Rechnung zu diesem Zeitpunkt noch
nicht vorliegen sollte. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden Rechnungen
ggf. auch per E-Mail/ Whatsapp Messenger zu erhalten; in diesem Fall entfällt der Postversand.
3. Nach einer Mahnung kommt der Auftragggeber in Verzug. Nach Eintritt des Ver-
zugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung
des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festge-
stellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten
(auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftragge-
bers.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos und
sonstige Waren (Online-Galerie, Fotobuch, etc.) Eigentum des Fotografen.
4. Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar.
5. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
6. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen
Wunsch des Auftraggebers, wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde
berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn
getroffen wurde.
7. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber
zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann der
Fotograf eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
8.
Tritt der Auftraggeber 6 Monate vordem vereinbarten
Fototermin vom Vertrag zurück, erhält er 50% vom Gesamtbetrag zurück.
Tritt er unter 6 Monaten zurück, sind 75% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an den Fotografen zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.
IV. Reisekosten, sonstige Kosten
1. Übersteigt die An- und Abreise des Fotografen den zuvor vereinbarten Umfang,
oder wurde nichts dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem km 0,40 EUR je Stunde Fahrzeit 35,00 EUR. Bei Anreise
mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die
tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen (gegen Beleg) in Rechnung gestellt.
2. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren,
Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des
Auftraggebers.
V. Haftung
1. Gegen den Fotografen gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und
Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht
durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens des Fotografen verursacht
worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit
großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche
Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen des Fotografen) der Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin nicht
erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste
oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig aufgrund höherer Gewalt zum
Ausfall des Fotografen kommen, bemüht sich dieser (soweit vom Kunden erwünscht)
um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein
Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
2. Der Fotograf haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen
Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferter Daten in einem Computer entstehen, leistet der Fotograf keinen Ersatz. Der Fotograf ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc.
zu beauftragen. Er haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder
grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist
ausgeschlossen.
3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im
Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im
Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben
übernimmt der Fotograf keine Haftung.
4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf
Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und
durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber nicht
erreichen, so kann der Fotograf hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen.
5. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der
Fotos bzw. des Werkes schriftlich beim Fotografen zu machen. Danach gelten die Fotos
als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
6. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können
auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten die aus einer digitalen Datei
erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch
nicht berechtigt.
7. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
VI. Nebenpflichten
1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen
das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen,
trägt der Auftraggeber.
VII. Datenschutz
1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers
können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des
Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die
gesetzliche Regelung in Kraft.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen
dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Stand 2024